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CBD Öle sollen ungeniessbar werden
Ende September 2022 ist die Übergansfrist einer Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien abgelaufen, die CBD Öle zukünftig ungeniessbar machen soll. Zum aktuellen Zeitpunkt sind CBD Öle in der Schweiz nicht als Nahrungsergänzung oder Heilmittel zugelassen. Die meisten Öle werden in Form von Duftölen in den Verkehr gebracht. Um zu verhindern, dass diese oral eingenommen werden, muss zukünftig durch die Produzenten ein Vergällungsmittel beigegeben werden.
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